Herzlich Willkommen auf meiner Website

Wissen Sie, ob der Eigentümer eines Bienenschwarms bei dessen Verfolgung fremde Grundstücke betreten darf?

Antwort auf diese und andere mehr oder weniger bedeutsame Frage/n bietet Ihnen der Rechtsanwalt als der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, wie es die Bundesrechtsanwaltsordnung formuliert. 

Als ein solcher Rechtsanwalt stehe ich Ihnen mit meiner Expertise und langjährigen Erfahrung bei rechtlichen Fragestellungen (fast) aller Art stets engagiert und zuverlässig mit Rat und Tat, beratend und vertretend, zur Seite. Dabei profitiere ich  im Bereich der Streitvermeidung und Schlichtung von meiner Zusatzausbildung zum Mediator. Überhaupt steht Weiterbildung bei mir regelmäßig auf dem Programm. Dementsprechend bin ich für das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer lizensiert. 

Immer nah am Menschen - das ist mein Leitmotiv. Endlos lange Warteschleifen am Telefon gibt es bei mir nicht. Persönliches Engagement steht im Vordergrund meiner Arbeit. Vertrauen Sie mir, Ihre Zufriedenheit ist mein Ziel! 

Auf den beiden folgenden Seiten gebe ich Ihnen einen Überblick insbesondere über die Schwerpunkte meiner Tätigkeit und meinen - überwiegend beruflichen - Werdegang.

Und um die Eingangsfrage zu beantworten: Ja, er darf (§ 962 BGB).

Ihr Günter Fege
Rechtsanwalt & Mediator

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